Nicht zufrieden mit den Noten? Prüfungsanfechtung als letzte Möglichkeit

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Zum Ende des Semesters reiht sich oft eine Prüfung an die nächste. Ein unbefriedigendes Prüfungsergebnis kann da schon einmal vorkommen, schließlich könnt ihr ja auch nicht alles wissen. Problematisch ist es allerdings, wenn die mangelhafte Note nicht gerechtfertigt ist. Im schlimmsten Fall hängt euer Abschluss deswegen in der Luft. Vielleicht habt ihr schon einmal darüber nachgedacht eine Prüfung anzufechten. Doch wie geht das eigentlich? Welche Chancen habt ihr und welche Kosten können dabei entstehen?

Etwa 95% aller Prüfungen sind anfechtbar

Das liegt vor allem daran, dass viele schlechte Noten aufgrund von simplen Verfahrensfehlern vergeben werden. Gerade bei mündlichen Prüfungen sind die gar nicht so selten. Oft sind sie euch nur nicht bewusst. Das sind die geläufigsten Fehler:

  • unzulässige Prüfungsstoffe
  • fehlerhafte oder unverständliche Aufgabenstellungen
  • Antworten oder Folgefehler, die nicht berücksichtigt werden
  • Prüfungsdauer, die überschritten werden
  • Störungen in der Prüfung
  • zu späte Bekanntgabe des Prüfungstermins
  • Befangenheit des Prüfers
  • Verstöße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit (Artikel 3 GG)

Daneben gibt es noch einige weitere. Auch gegen „sachfremde Erwägungen“, die euch eine gute Note kosten, könnt ihr nachträglich Einspruch erheben werden. Das liegt vor allem dann vor, wenn ihr zum Beispiel unhöflich gegenüber dem Prüfer wart. Holt euch in jedem Fall einen auf Prüfungsanfechtungen spezialisierten Anwalt dazu. Das erhöht eure Chancen auf Erfolg.

Wann lohnt sich die Klage?

Generell ist jede Prüfung anfechtbar. Von der Zwischenprüfung bis zur Abschlussarbeit wie Bachelor- oder Masterarbeit oder auch das Staatsexamen. Wichtig ist, dass ein Fehlverhalten oder Verfahrensfehler tatsächlich nachweisbar ist. Wenn ihr also nur unzufrieden mit dem Ergebnis seid, es aber keine rechtliche Basis zur Klage gibt, müsst ihr euch damit abfinden.

Verschiedene Ziele

In der Regel gibt es zwei angestrebte Ziele bei der Anfechtung.

  1. Einklagen einer Höherbewertung: Wenn ihr hierbei Erfolg habt, muss die Prüfung nicht nochmal wiederholt werden. Die bessere Note wird eingetragen.
  2. Wiederholung der Prüfung: Dabei muss die gesamte Klausur wiederholt werden.

Anfechtung Schritt für Schritt

Vor der Klage solltet ihr euch die Prüfungs- und Studienordnung genau durchlesen. In der Regel könnt ihr bis zu 4 Wochen nach der jeweiligen Klausur Widerspruch einlegen. Nach dieser Frist sieht es eher schlecht aus. Diese Schritte sollet ihr bei einer Klage einhalten:

  • Gedächtnisprotokoll anfertigen (gerade bei mündlichen Prüfungen)
  • Akteneinsicht fordern (die fehlbewertete Arbeit ist die Basis für die Klage)
  • schriftliche Begründung der Entscheidung einholen
  • schriftliche Darstellung der Bewertungs- und Verfahrensfehler einreichen
  • Einlegen von Widerspruch oder Klage (frist- und formgerecht)

Die genauen Vorgänge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gut zu wissen: Bei Befangenheit eines Prüfers können Einspruch oder Rüge schon vor der stattfindenden Prüfung eingereicht werden. Nach einer Prüfung mit schlechtem Ergebnis sollte sofort nach einer schriftlichen Begründung der Note verlangt werden. Eine E-Mail zählt übrigens nicht als schriftliche Form.

Kosten einer Klage

Kosten kommen in der Regel nur dann auf euch zu, wenn ihr verliert. Die liegen dann etwa bei 100,00€. Das ist aber ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn ihr mit eurer Klage erfolgreich seid, trägt euer Gegner die gesamten Kosten des Verfahrens. Es kann aber auch sein, dass die Fehler nicht gut genug nachgewiesen werden können. Dann bleibt der Erfolg leider in vielen Fällen aus.

 

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